Kommentar zum Urteil des EU-Gerichtshofs zur Aufnahme von Geflüchteten

Rees, 4. April 2020 – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU-Mitgliedsstaaten Ungarn, Polen und Tschechien gegen EU-Recht verstoßen haben (AZ: C-715/17, C-718/17 und C-719/17). Entgegen Mehrheitsbeschluss hatten diese sich nicht an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligt.

Dazu erklärt der Vize-Vorsitzende der Kreis Klever SPD, Bodo Wißen: „Ich finde, das ist ein sehr gutes Urteil. Es zeigt, dass die Europäische Union mehr als eine Gemeinschaft von Einzelstaaten mit ausschließlich egoistischen Einzelinteressen ist. Das Urteil stellt klar: Es geht nicht, dass sich einzelne Mitgliedstaaten die Rosinen in Form von Strukturhilfen und Zuschüssen herauspicken, bei den Pflichten der Gemeinschaft aber abwinken. Zu Recht fordern Griechenland, Italien und Spanien, dass sie nicht mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise allein gelassen werden. Deutschland hat mitgeholfen und hilft immer noch mit. Von anderen Mitgliedstaaten kann das auch entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit verlangt werden.“

Die EU-Förderung mache einen erheblichen Anteil am Gesamthaushalt der nun verurteilten Mitgliedstaaten aus.

Als Konsequenz aus diesem Urteil, so Wißen, sollten die Fördermittel so lange gekürzt werden, bis die verurteilten Mitgliedstaaten zu den gemeinschaftlichen Werten der EU zurückkehrten.

„Die EU ist mehr als eine reine Geldverteilmaschine und auch mehr als eine reine Wirtschaftsunion. Sie ist mehr als die Summe ihrer einzelstaatlichen Entscheidungen. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft.“ so Bodo Wißen.